


Nach der letzten Gesundheitsreform ...
Künftig haben auch gesetzlich Pflichtversicherte die Möglichkeit, die Kostenerstattung zu wählen. Mitglieder einer Gesetzlichen Krankenversicherung erhalten dann wie Mitglieder einer Privatversicherung über die gesamte Behandlung die Rechnung.
Der gesetzliche Anteil der Behandlung wird nach Abzug einer "Bearbeitungsgebühr" der Krankenkasse, von der jeweiligen Krankenkasse erstattet.
Der Vorteil für den Versicherten liegt in einer schnelleren Behandlungsabfolge und im Verzicht der Krankenkasse auf Überprüfung der Wirtschaftlichkeit. (Ein Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung hat nur Anspruch auf Kassenleistungen gemäß der immer weiter eingeschränkten Formulierung, welche als notwendig, ausreichend und wirtschaftlich beschrieben werden).
Wirtschaftlich bedeutet, im Sinne der Krankenkasse sollen die Zahnärzte die günstigste Möglichkeit der Behandlungsabfolge durchführen. Die Bedürfnisse und Wünsche der Gesetzlich Versicherten dürfen hier nicht entscheidend sein. Weicht der Zahnarzt in seiner Therapie von diesen Vorgaben ab, wird die Behandlung als unwirtschaftlich bezeichnet.
Der Versicherte hat Anspruch auf die Zahnersatz-Festzuschüsse unabhängig davon, welchen Zahnersatz er im Einzelfall wünscht.
Der Festzuschuß deckt 50% der statistischen Durchschnittskosten der Regelversorgung ab. Durch das Bonusheft kann sich der Zuschuß um 20% bzw. 30% erhöhen.
Wir marschieren in der Zahnmedizin immer schneller weiter bis zur "allerletzten Gesundheitsreform", in der es nur noch die eine oder andere Schmerzbehandlung auf Krankenschein geben könnte. Aufgrund der zu geringen Anzahl von "jüngeren Beitragszahlern" und der weiter steigenden Anzahl von "älteren Leistungsempfängern", (Verschiebung der Alterspyramide), ist die Politik gezwungen entweder die Beiträge zu erhöhen oder die Leistungen für die Versicherten weiter zu verringern. Vor allem letzteres wird schon jahrelang durchgeführt.
Die Möglichkeiten viele Einschränkungen der Krankenkassenleistung für die Mitglieder der Gesetzlichen Krankenkassen zu verschleiern, wurden vom Gesundheitsministerium bereits installiert, z.B. Einführung von Zahnersatz-Festzuschüssen, Gesundheitsfond, Budgetierung von Behandlungsleistungen.
Volkswirtschaftlich gerechnet, wissen die Ökonomen unter den Politikern, dass die Bevölkerung auch mit ganz einfachem Zahnersatz oder auch ohne Zähne arbeiten und Steuern entrichten kann, anders als bei anderen Erkrankungen.
Zahnzusatzversicherungen werden daher in Zukunft immer notwendiger werden, bis sie die gesetzliche Versorgung weitgehend ablösen werden.
... ist vor der nächsten Gesundheitsreform.

Die GOZ 88, GEBÜHRENORDNUNG FÜR ZAHNÄRZTE, wurde seit 1988 weder inhaltlich noch gebührenmäßig aktualisiert. Sie
ist mit 20 Jahren die älteste in Europa.
"Neue", nach 1987 entwickelte Behandlungsmethoden sind weiterhin dort nicht aufgeführt und werden nach Möglichkeit gemäß der Empfehlung der Zahnärztekammer entsprechend ähnlich aufwändiger Gebührenpositionen berechnet.
Einige Privatkrankenkassen erschweren immer öfter eine zeitgemäße und kostengerechte Erstattung an ihre versicherten Mitglieder.
Seit 1. Januar 2009 muss die PKV einen Basistarif anbieten, der im Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.
Als klarer Vorteil erweist sich für den Patienten, dass in der GOZ die Behandlungen besser als "notwendig", "ausreichend" und "wirtschaftlich" sein dürfen. Das Gebot der Wirtschaftlichkeit, wie in der Gesetzlichen Krankenversicherung verankert, fehlt.
Der Privatpatient kann daher frei nach seiner Entscheidung entsprechend den medizinischen Notwendigkeiten behandelt werden.
D. h. bei Bedarf mehrfache Anästhesien, ein erweiterter Pulpenschutz (zur Schonung des Zahnnerven), Zahnersatz nach Wunsch usw. sind hier normalerweise kein Problem. Der Privatpatient kann sicher sein, dass sein Behandler während der Behandlung nicht darüber nachdenken muss, ob die anfallenden Kosten übernommen werden.
Der Privatpatient kann seine Rechnung und vor allem seinen Versicherungsvertrag in allen Punkten nachprüfen und bei Unklarheiten gezielt nachfragen. Leistungen können ihm nicht unbemerkt von Seiten der Regelungsbehörden versagt werden.
Die enormen Verwaltungskosten, Kosten der Überwachungsbehörden oder die Kosten der unzähligen Regelungswerke, die Liste ließe sich fast beliebig fortsetzen, wie bei den Gesetzlichen Krankenkassen, fallen für den Privatpatienten nur sehr geringfügig an.
Seine Beiträge fließen viel effektiver in die vereinbarten Versicherungsleistungen.